Ausschreibung & Beschaffung

Gemäß § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung sind Öffentliche Auftraggeber verpflichtet,

 

 

über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren. 

 

Die Gemeinde Heikendorf wird diese Informationen für sich auf den Seiten des Amtes Schrevenborn unter Ausschreibung & Beschaffung,  VOB und VOL veröffentlichen.