Gemäß § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung sind Öffentliche Auftraggeber verpflichtet,
über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren.
Die Gemeinde Heikendorf wird diese Informationen für sich auf den Seiten des Amtes Schrevenborn unter Ausschreibung & Beschaffung, VOB und VOL veröffentlichen.
