Impressum
Inhalte, Darstellung, Konzept
Die Gemeinde Heikendorf ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 Medienstaatsvertrag:
Fachbereichsleitung -Finanzen / IT-
Technische Betreuung
Rechtliche Hinweise
Hinweis zur Problematik von externen Links
Gewährleistung
Speicherung von Zugriffsdaten
Bei jeder Anforderung einer Datei werden Zugriffsdaten gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:
- der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- dem Namen der Datei
- Datum und Uhrzeit der Anforderung
- der übertragenen Datenmenge
- dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.)
- einer Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers
Die gespeicherten Daten werden ausschliesslich zu statistischen Zwecken bei der Gemeinde Heikendorf, bzw. dem Amt Schrevenborn im Auftrag der Gemeinde Heikendorf ausgewertet, eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Auf die sonst übliche Speicherung der Rechneradresse des Anfragenden wird bewusst verzichtet. Die Erstellung von Nutzerprofilen ist damit ausgeschlossen.
Dienste
Grundsätzliche Hinweise zur Kommunikation per E-Mail
Hier ein paar Hinweise und Regeln, die Sie bei der Kommunikation per E-Mail beachten sollten: E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie ggf. lesen. Ob Sie der Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen. Wir werden Ihnen aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort der Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn handelnd für die Gemeinde Heikendorf Einblick in Ihre persönlichen, sozialen oder steuerlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z.B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgen muss. Außerdem können auch aus technischen Gründen nicht in allen Fällen eingehende E-Mails elektronisch beantwortet werden. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Ihre Telefon- sowie ggf. Telefaxnummer an!
Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit der Gemeinde Heikendorf oder dem Amt Schrevenborn nicht möglich. Selbstverständlich wird auch in der Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn handelnd für die Gemeinde Heikendorf an der Einführung von Verschlüsselung und elektronischer Signatur gearbeitet, um einen sicheren E-Mail-Verkehr künftig gewährleisten zu können. Sie können eine Vielzahl von Schreiben und Anträgen per E-Mail an die Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn handelnd für die Gemeinde Heikendorf senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt. Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist (z.B. Widersprüche) oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. Anträge auf Schülerfahrkarten, auf Unterhaltsvorschuss, bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung). Die auf diesen Seiten genannten E-Mail-Adressen sind also nicht geeignet, der Gemeinde Heikendorf oder dem Amt Schrevenborn rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsbehelfe etc. zu übermitteln. Benutzen Sie hierzu bitte den Postweg oder die Versendung mittels Telefax 0431 2409 600.
Die Amtsverwaltung des Amtes Schrevenborn handelnd für die Gemeinde Heikendorf ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.

